Robert Stucky AG

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2010
Fabrik, Eichholzstrasse 10

Vorgeschichte Tobelfabrik

Firmenchronik

1867 An der Eichholzstrasse 10 wird ein Fabrikgebäude erbaut; die Maschinen werden mit Hilfe eines Wasserrades angetrieben. Hergestellt werden Nagelmaschinen.[1]

Luftaufnahme Kempten undatiert

1876 Joh. Graf, Alleineigentümer, verkauft die Fabrik an der Eichholzstrasse 10 an Caspar Stucky von Hinwil, Mechaniker, der bereits in der Fabrik arbeitet.[1]

Verordnung 1879

1879 Am 27. Juni trat die nachstehende Verordnung für die mech. Werkstätte von Caspar Stucki in Kempten in Kraft: Anstellung der Arbeiter § 1: Jeder Arbeiter hat bei seinem Eintritt seine Herkunft, Name und Alter anzugeben, resp. ein Entlassungszeugnis vorzuweisen und wenn er nicht hierorts verbürgt ist, die für seinen hiesigen Aufenthalt nöthigen Schriften bei der Gemeindebehörde zu deponieren. Arbeitszeit: § 2: Die tägliche Arbeitszeit und Mittagsruhe wird gemäss den bezüglichen Vorschriften des eidg. Fabrikgesetzes festgesetzt und gehandhabt. Zahltag und Decompte § 3: Die Auszahlung des Lohnes erfolgt alle 14 Tage, unter Zurückhaltung des letzten Wochenlohnes als Decompte. Rechte und Pflichten der Arbeiter § 4: Die Arbeiter haben Anspruch auf humane Behandlung seitens der Nebenarbeiter und können in allen Fällen, wo sie zu klagen sich veranlasst glauben, beim Arbeitgeber auf den nöthigen Schutz rechnen. Alle Arbeiter haben sich den Anordnungen des Arbeitgebers, resp. seiner Aufseher zu unterziehen. Alle Arbeiter haben sich zur bestimmten Stunden an Ihrer Arbeit einzufinden und dürfen solche bis zum Schluss ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen. § 5: Jeder Arbeiter ist für die ihm angetrauten Gegenstände verantwortlich und sind solche nach gemachtem Gebrauch wieder an ihren bestimmten Ort zu bringen. § 6: Ohne Einwilligung ist es keinem Arbeiter erlaubt, auf kürzere oder längere Zeit von der Arbeit wegzubleiben, auch das Blauenmachen ist auf das Strengste untersagt. Strafbestimmungen § 7: Alles Zuwiderhandeln gegen die in § 4, 5, 6 enthaltenen Anforderungen kann nach dem Ermessen des Arbeitgebers bis auf die Hälfte eines halben Taglohnes gebüsst werden. Grobe Pflichtverletzungen von Seite des Arbeiters können mit dessen sofortiger Wegweisung und mit dem theilweisen oder gänzlichen Verlust des Decomptebetrages bestraft werden. Schadenersatz: § 8: Jeder Arbeiter kann zu ganzem oder theilweisem Schadenersatz angehalten werden: a) Für Beschädigungen an Maschinen und Werkzeugen, welche durch Gewalt, Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit verursacht werden. B) für schlechte oder fehlerhafte Arbeit, überhaupt für alles Verübte oder Unterlassene, wodurch der Arbeitgeber geschädigt wird. Kündigung und Austritt. § 9: Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt, höhere Gewalt vorbehalten, 14 Tage.[2]

Robert Stucky (1857-1939)

1885 Caspar Stucky stirbt. Übergang an Söhne Wilhelm (*1856) und Robert (*23. Dezember 1857†30. Juli 1938).[3][4]

1892 Wilhelm tritt seinen Anteil an Bruder Robert ab, an der Eichholzstrasse wird Robert Stucky Alleineigentümer. Das Wasserrad betreibt eine Turbine für die Stromproduktion (Diese Turbine wird 1905 ersetzt).[5]

Ein langes, niedriges Gebäude mit Hochkamin wird, dem 1867 errichteten Nagelmaschinen-Fabrikgebäude Robert Stucky an der Eichholzstrasse 10, hinzugefügt.[6]

1923 Am 4. April verkauft Robert sen. die Fabrik an Sohn Robert Stucky (*1898), dipl. Masch.-Ing.[1]

1929 Robert Stucky heiratet Margrit Furrer (*24. August 1905†2. Oktober 1992).[7]

1931 Am 2. März wird die Spinnerei und Weberei Zürich AG an Fabrikant Robert Stucky verkauft. Sie wird neu als Nagelfabrik genutzt. Gleich wird eine Turbine mit Generator eingebaut, welcher den Strom für die Ziehbänke, die Glühofen und die Beleuchtung liefert.[1]

Fabrik nach dem Brand 1939

1939 Am 6. Januar brennt der Längsbau am Tobeleingang nieder; im Hochsommer wird der Neubau fertiggestellt, eine Nagelfabrik mit Wohnung.[8]

1949 Mit Datum vom 31. Dezember geht die Firma von Robert Stucky (*12. Oktober 1898 †19. Oktober 1950) ins Eigentum der Robert Stucky AG über. - An der Eichholzstrasse bleiben Werkstätten und Spedition.[9]

1950 Robert Stucky senior stirbt. Seither führen seine Frau und Sohn Robert (*27. Mai 1935†1. November 2017) den Betrieb weiter.[10]

1987

1954 Alle Nagelmaschinen erhalten eigene Motoren. Die Transmissionsriemen verschwinden. Eine Synchronisationsanlage erlaubte, Eigenstrom (vom immer laufenden Generator) dem Netz abzugeben oder zusätzliche Energie zu beziehen. Leistung des Generators: 45 KWh Wasserbedarf für Turbine: 300 l pro Sekunde; Vorteile: konstante Spannung, Schonung der Turbine, da keine Regulierungen mehr nötig bei Belastungsschwankungen

1965 Turbine und Generator werden wegen zu geringem Zufluss vom Stockweiher her ausser Betrieb gesetzt; das Wasser wurde während 20 Jahren zur Kühlung der Zierstühle benutzt. (Anmerkung Josef Lauber: Was könnte Zierstühle heissen?)

1969 Ab 1969 wird nur noch Fremdstrom verwendet; der Unterhalt der Wasseranlagen wurde zu kostspielig, Vandalen hatten die Anlage beschädigt, die Wasserführung des Kemptnerbaches wurde während der Arbeitszeit zu ungenügend.

1977 Thema: Wassernutzung: „Das Wasser zum Kühlen, es rinnt hinaus, das Rohr ist immer noch voll.- Weil oben niemand mehr nutzt, würde die normale Führung nicht reichen.- Niemand braucht mehr Wasser für Kraft!- Hochkamin: Dampfkessel, vielleicht Heizung. Robert ist nicht sicher.- Harte Walzhaut wurde mit Schwefelsäure abgebeizt.- Um die betr. Bäder zu heizen, später elektrisch.- Werkstatt an der Strasse für Werkzeuge, Reparaturen.- Jetzt Kundenarbeit für Schwimmbad-Zubehör, kein Lehrbub mehr.- Konzession für Wasser muss noch bezahlt werden, ca. 600 Franken – Karl Wartmann macht neue Dachstühle, bei Abbruch wurde Holz frei, reserviert.- Später einmal die Technikums unterlagen.“[11]

1993 Seit 1993 besteht ein Schmiedebetrieb (Thierling) im Gebäude, ebenso ein Tonstudio Markus Fritzsche.

1998 Der Mühleweiher wird trockengelegt.

2000 Die Nagelproduktion wird eingestellt.

  • Zusammengefasst von Josef Lauber für das Archiv Ortsgeschichte Wetzikon, Oktober 2007

Siehe auch

Fabrikordnungen

Briefköpfe

Literatur

Filme



Fotos

Fabriken

Maschinen

Fabrikbrand 1939

Familie

Weblinks

Lage

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Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Grundprotokoll Notariat, Kopie im Archiv Ortsgeschichte Wetzikon
  2. Verordnung für die mech. Werkstätte von Caspar Stucky in Kempten, den 27. Juni 1879 Caspar Stucki. Von dem hohen Regierungsrat genehmigt, den 10. Juli 1879.
  3. Grundprotokoll Notariat, Kopie im Archiv Ortsgeschichte Wetzikon
  4. Dia4040, Reproduktion Porträt aus Heimatspiegel
  5. Chronik von Wetzikon, 1951-1958, Pfarrer Kaspar Honegger
  6. Quelle Aufzeichnungen Alt-Chronist Werner Altorfer im Archiv Ortsgeschichte Wetzikon
  7. Notizen Pfarrer Kaspar Honegger
  8. Fotos von Robert Stucky
  9. Grundprotokoll Notariat, Kopie im Archiv Ortsgeschichte Wetzikon
  10. Martin Streuli, Arbeit 1976 (s. Literatur)
  11. Stenografische Notizen über ein Telefongespräch mit Robert Stucky von Werner Altorfer, Alt-Chronist der Wetziker Chronikstube
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